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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen (insbesondere Immobilienvermittlung, Beratung und Schätzungen) von Qmetra Immobilien Sandra Zangger-Graf (nachfolgend «Qmetra» genannt). Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

 

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag schriftlich (auch per E-Mail) erteilt oder die Vermittlungstätigkeit von Qmetra entgegennimmt (konkludentes Handeln).

 

3. Leistungen von Qmetra

Qmetra verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen mit Sorgfalt und Diskretion zu erbringen. Bei Maklerverträgen umfasst dies insbesondere den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietinteressenten.

 

4. Honorar und Auslagen

  • Maklerprovision: Bei erfolgreicher Vermittlung oder Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (Kauf/Miete) schuldet der Kunde Qmetra eine Provision gemäss individuellem Vertrag.

  • Fälligkeit: Der Honoraranspruch entsteht mit dem Abschluss des Hauptvertrages (z.B. öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags).

  • Auslagen: Besondere Aufwendungen (z.B. Inseratekosten, Dokumentationen), die nicht im Honorar enthalten sind, werden separat nach Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

5. Doppeltätigkeit

Qmetra ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer (bzw. Vermieter und Mieter) tätig zu sein, sofern dies gegenüber beiden Parteien offengelegt wird (gemäss Art. 415 OR).

 

6. Haftungsausschluss

Qmetra übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Verkäufer oder Dritten zur Verfügung gestellten Objektangaben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

7. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die jeweils andere Partei oder das Objekt vertraulich zu behandeln.

 

8. Vorzeitige Kündigung

Der Auftrag kann gemäss Art. 404 OR jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Spesen sind in diesem Fall geschuldet.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Qmetra Immobilien (Safnern/Biel), sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

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